Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Empfänger die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als Verwendung des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder mit dem Verkäufer/ Vermieter gemäß Angebot.
2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben erfolgen aufgrund der uns vom Verkäufer/Vermieter oder von anderen Auskunftbefugten erteilten Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Eine Haftung für die Bonität benannter Interessenten können wir nicht übernehmen. Eine Überprüfung der Bonität erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Absprache mit uns.
3. An Provision sind bei Vertragsschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu bezahlen; mangels einer ausdrücklichen Angabe zur Provisionshöhe gilt stets die ortsübliche Provision als vereinbart. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
4. Ist dem Empfänger das im Angebot genannte Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen ab Erhalt unseres Angebotes mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit des unwiderlegbar vermutet, wenn der Empfänger den Hauptvertrag über das angebotene Objekt abschließt. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen.
5. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder der vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Der Schadenersatzanspruch ist bei wirksamem Zustandekommen des Geschäfts zwischen Eigentümer/Vermieter und Drittem fällig.
6. Wir sind – unter Wahrung der jeweiligen Interessen – berechtigt – auch provisionspflichtig – auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
7. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete, Mietkauf statt Kauf, etc.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem ursprünglich beabsichtigten abweicht.
8. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
9. Erfüllungsort – und gegenüber Vollkaufleuten Gerichtsstand – ist München. Sämtliche Vereinbarungen und Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem deutschen Recht.
10. Änderungen der vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Interesse wirtschaftlich am nächsten kommt und im Übrigen dem Vertragszweck nicht zuwiderläuft.